| Informationen zum Ablauf des Praxissemesters |
| Informationsveranstaltung zum Praxissemester |
| Der Besuch einer Informationsveranstaltung ist eine Voraussetzung für die Teilnahme am Praxissemester. Studierende, die diese Veranstaltung nicht besuchen können, vereinbaren bitte einen Termin für ein Beratungsgespräch bei Frau Röbbert (Raum B 103).
Die Informationsveranstaltungen finden jeweils zu Beginn des Sommer- bzw. Wintersemesters statt. Die Termine werden frühzeitig unter folgendem Link veröffentlicht: [ Seitenanfang ] |
| Antrag auf Zulassung zum Praxissemester |
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Voraussetzungen für die Zulassung zum Praxissemester gemäß § 22 (3) BPO 2003 und § 21 (3) BPO 2006:
Voraussetzungen für die Zulassung zum Praxissemester gemäß § 11 (3) BPO 2008:
Die Zulassung zum Praxissemester ist vor Beginn des Praxissemesters über das SIS beim Prüfungsamt zu beantragen. [ Seitenanfang ] |
| Betreuung während des Praxissemesters |
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Während des Praxissemesters werden die Studierenden von einem Professor bzw. einer Professorin fachlich betreut. Diese fachliche Betreuung behinhaltet:
Die Beantragung der Betreuungsperson erfolgt - nach vorheriger Absprache mit der Professorin bzw. dem Professor - über das SIS. Die Studierenden protokollieren auch die Zielvereinbarung im SIS. Bitte beachten Sie: Die Auswahl der Betreuungsperson ist erst freigeschaltet, nachdem Sie an der Infoveranstaltung zum Praxissemester teilgenommen haben. [ Seitenanfang ] |
| Praxissemestervertrag |
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Basis der Zusammenarbeit ist ein Vertrag, der zwischen Unternehmen/Institution, Studierendem und der Hochschule geschlossen wird. Die Hochschule stellt ein Vertragsmuster als Empfehlung zur Verfügung. Unternehmenseigene Verträge können nach vorheriger Absprache verwandt werden und werden vor Beginn des Praxissemesters in Kopie bei Frau Röbbert eingereicht. Den Vertrag bitte in 3facher Ausführung ausgedrucken, da er vom Unternehmen, dem Studierenden und der Hochschule unterschrieben wird und jede Partei ein Exemplar behält. Bitte beachten: Das Studierendensekretariat kann den Erlaß bzw. die Rückerstattung der Studiengebühren für die Zeit des Praxissemesters erst dann veranlassen, wenn Sie den Vertrag abgegeben haben und alle Angaben (Praxissemesterunternehmen, Vertragsdauer etc.) im SIS eingetragen haben ! [ Seitenanfang ] |
| Praxissemesterbericht und Zeugnis |
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Der Praxissemesterbericht muss vom Unternehmen gegengezeichnet sein. Den ausgedruckten Bericht sowie ein digitales Exemplar (Word oder Pdf-Datei bitte per E-Mail an ) geben Sie bitte nach Abschluss des Praxissemesters bei Frau Röbbert ab. Der ausgedruckte Bericht wird an den betreuenden Dozenten weitergeleitet. Beispielberichte sind im Intranet auf dem K-Laufwerk im Ordner "Praxissemester" hinterlegt. 1. Formale Anforderungen an den Abschlussbericht: - Deckblatt mit folgenden Angaben:
- Inhaltsverzeichnis mit Seitenangabe der Kapitel - Literaturverzeichnis bei der Verwendung von Firmenunterlagen etc., Quellenangabe nach Kurzbelegzitierweise 2. Inhaltliche Anforderungen an den Abschlussbericht:
Der Bericht muss ausformuliert sein, eine stichwortartige Darstellung reicht nicht aus. Beispielberichte finden Sie im Intranet auf dem K-Laufwerk im Ordner "Praxissemester". 3. Layout Abschlussbericht:
Praxissemesterzeugnis Das Praxissemesterzeugnis soll die ausgeführten Tätigkeiten (stichwortartig) beschreiben und eine Bewertung über die Mitarbeit enthalten. Eine Kopie geben Sie nach Ende des Praxissemesters bei Frau Röbbert ab. [ Seitenanfang ] |
| Erfolgreicher Abschluss des Praxissemesters |
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Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme am Praxissemester gemäß § 22 (7) BPO 2003, § 21 (7) BPO 2006 und § 11 (7) BPO 2008 nach:
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